Stand: 31. Juli 2026
Unternehmen: senseory Digital Marketing e.U.
Inhaberin: Stephanie Renner, BSc MSc
Sitz und Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 28, 8403 Lebring-Sankt Margarethen, Österreich
Firmenbuch: FN 684214y, Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz
UID: ATU82788716
Kontakt: stephanie@senseory.at | https://senseory.at
1 Geltungsbereich und Vertragspartner:innen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Leistungen und sonstigen Rechtsgeschäfte von senseory Digital Marketing e.U., Inhaberin Stephanie Renner, BSc MSc (nachfolgend „senseory“), insbesondere in den Bereichen Digital Marketing, Unternehmensberatung für Marketing und Vertrieb, Strategie, Content, Social Media, Paid Advertising, Websites, Analyse, Workshops und damit verbundenen Leistungen.
1.2 Die Leistungen von senseory richten sich ausschließlich an Unternehmer:innen im Sinn des § 1 UGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, jeweils soweit der Vertrag ihrer unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist. Auftraggeber:innen bestätigen mit Vertragsabschluss, in dieser Eigenschaft zu handeln.
1.3 Verträge mit Verbraucher:innen im Sinn des KSchG werden nicht abgeschlossen. Diese AGB enthalten daher keine Verbraucherinformationen und kein verbraucherrechtliches Rücktrittsrecht.
2 Einbeziehung der AGB und Rangfolge
2.1 Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn senseory vor Vertragsabschluss deutlich auf sie hinweist und Auftraggeber:innen die Möglichkeit erhalten, sie einzusehen, herunterzuladen und zu speichern.
2.2 Es gilt die bei Vertragsabschluss bereitgestellte Fassung der AGB. Änderungen dieser AGB gelten nicht automatisch für bereits geschlossene Verträge.
2.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen von Auftraggeber:innen gelten nur, wenn senseory ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die bloße Kenntnis fremder Geschäftsbedingungen, die Leistungserbringung oder die Entgegennahme einer Zahlung stellt keine Zustimmung dar.
2.4 Individuell ausgehandelte Vereinbarungen sowie Angaben im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer ausdrücklich vereinbarten Leistungsbeschreibung gehen diesen AGB vor. Im Übrigen ergänzen sich diese Unterlagen und die AGB.
3 Angebote und Vertragsabschluss
3.1 Angebote von senseory können, sofern darin keine andere Bindungsfrist genannt ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang angenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist ist senseory nicht mehr an das Angebot gebunden.
3.2 Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots oder der Auftragsbestätigung in Textform zustande. Er kommt auch zustande, wenn senseory auf ausdrücklichen Wunsch der Auftraggeber:innen erkennbar mit der Leistung beginnt und die Auftraggeber:innen davon Kenntnis haben.
3.3 Textform im Sinn dieser AGB umfasst insbesondere E-Mail und vergleichbare dauerhaft speicherbare elektronische Kommunikation. Gesetzlich zwingende Formvorschriften bleiben unberührt.
3.4 Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden. Der Vorrang tatsächlich individuell ausgehandelter Vereinbarungen bleibt unberührt.
4 Leistungsumfang und Leistungserfolg
4.1 Art, Umfang, Ziel, Kanäle, Formate, Termine, Zuständigkeiten und Vergütung der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Briefing oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
4.2 Zum möglichen Leistungsumfang zählen insbesondere Marketing- und Markenstrategie, Positionierung, Zielgruppen- und Customer-Journey-Arbeit, Social-Media- und Content-Strategie, Content-Erstellung und -Optimierung, Kampagnenplanung, Media- und Ad-Management, Website-Konzeption, Website-Texte und WordPress-nahe Leistungen, suchmaschinenorientierte Optimierung, Analyse und Reporting, Workshops, Sparring und Beratung.
4.3 Leistungen, Deliverables, Formate, Sprachversionen, Korrekturen, technische Integrationen, Tracking-Einrichtungen, Datenmigrationen, Community Management oder Veröffentlichungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, sind nicht geschuldet.
4.4 Soweit keine konkrete Ausführung vereinbart ist, bestimmt senseory die fachlich geeignete Methode und Umsetzung unter Berücksichtigung des vereinbarten Briefings und der berechtigten Interessen der Auftraggeber:innen.
4.5 senseory schuldet eine fachgerechte Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine konkreten Umsätze, Leads, Käufe, Reichweiten, Interaktionen, Rankings, Plattformfreigaben oder Werbeergebnisse garantiert.
4.6 Prognosen, Benchmarks, Hochrechnungen, Zielwerte und Empfehlungen beruhen auf den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen. Sie sind Einschätzungen und keine Zusagen eines bestimmten Ergebnisses.
5 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
5.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Projektpläne und Veröffentlichungspläne sind ansonsten Planungsgrundlagen.
5.2 Die Einhaltung von Terminen setzt voraus, dass Auftraggeber:innen ihre Mitwirkungspflichten vollständig und fristgerecht erfüllen. Verzögerungen auf Seiten der Auftraggeber:innen verlängern vereinbarte Fristen angemessen und können eine Neuplanung erforderlich machen.
5.3 senseory informiert Auftraggeber:innen über erkennbare wesentliche Verzögerungen. Ein durch verspätete oder geänderte Mitwirkung verursachter Mehraufwand kann nach vorherigem Hinweis zusätzlich verrechnet werden.
5.4 Für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund von Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von senseory – insbesondere Ausfälle von Plattformen, Hosting- oder Kommunikationsdiensten, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, Streik, Krieg, Pandemie oder eine unvorhersehbare Erkrankung der Leistungsträgerin – haftet senseory nicht. Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
5.5 Dauert ein solches Leistungshindernis länger als 30 Kalendertage, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen ab. Jede Partei kann den noch nicht erbrachten Teil des Vertrags aus wichtigem Grund beenden, wenn ein Festhalten unzumutbar ist. Bereits erbrachte Leistungen und nicht stornierbare Fremdkosten sind zu vergüten.
6 Mitwirkung, Zugänge und Freigaben
6.1 Auftraggeber:innen stellen senseory rechtzeitig und vollständig alle Informationen, Unterlagen, Inhalte, Daten, Markenrichtlinien, Preise, Produkt- und Leistungsangaben, Bild- und Videomaterialien, Zugangsdaten, technischen Voraussetzungen, Freigaben und fachlichen Ansprechpartner:innen bereit, die für den Auftrag erforderlich sind.
6.2 Auftraggeber:innen benennen eine entscheidungs- und freigabebefugte Kontaktperson. senseory darf auf Weisungen und Freigaben dieser Person vertrauen, solange keine Änderung der Befugnis mitgeteilt wurde.
6.3 Auftraggeber:innen sind für die sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und rechtliche Verwendbarkeit der von ihnen bereitgestellten oder vorgegebenen Inhalte, Daten und Aussagen verantwortlich.
6.4 Auftraggeber:innen behalten eigene Administratorzugänge, sichern wichtige Daten und stellen eine angemessene Zugriffskontrolle sicher. Zugangsdaten dürfen nur über vereinbarte, angemessen sichere Wege übermittelt werden.
6.5 Feedback ist innerhalb der vereinbarten Frist, gebündelt, eindeutig und von der zuständigen Kontaktperson zu erteilen. Widersprüchliche oder sukzessive Rückmeldungen können zusätzlichen Aufwand und Terminverschiebungen auslösen.
6.6 Schweigen gilt nicht als Freigabe, sofern nicht im individuellen Vertrag ein konkretes Freigabeverfahren samt Frist und Rechtsfolge vereinbart wurde. Veröffentlichungen oder Kampagnenstarts erfolgen nur aufgrund ausdrücklicher Freigabe oder eines vorab vereinbarten Freigabeverfahrens.
6.7 Mit der Freigabe bestätigen Auftraggeber:innen die sachliche Richtigkeit der ihnen bekannten Angaben und die Übereinstimmung mit ihren fachlichen und unternehmerischen Vorgaben. Die Verantwortung von senseory für die vertragsgemäße eigene Leistung bleibt davon unberührt.
6.8 Werden erforderliche Rückmeldungen oder Freigaben nicht rechtzeitig erteilt, darf senseory die betroffene Leistung aussetzen und für einen später verfügbaren Zeitraum neu einplanen. Daraus entstehender, zuvor angekündigter Mehraufwand kann gesondert verrechnet werden.
7 Korrekturen und Leistungsänderungen
7.1 Sofern im Angebot nichts anderes festgelegt ist, sind zwei Korrekturschleifen für den jeweils zur Freigabe vorgelegten Entwurf enthalten.
7.2 Eine Korrekturschleife umfasst eine gebündelte Rückmeldung zu einem Entwurfsstand. Neue inhaltliche Richtungen, ein geändertes Briefing, zusätzliche Varianten oder nachträgliche Änderungen bereits freigegebener Leistungen gelten nicht als bloße Korrektur.
7.3 Zusätzliche Korrekturen und Leistungsänderungen werden nur nach Abstimmung durchgeführt. senseory weist vorab auf die voraussichtlichen Auswirkungen auf Honorar und Termine hin; bei fehlender Preisvereinbarung wird ein ergänzendes Angebot erstellt.
7.4 Erfordert eine Änderung bereits erbrachter Leistungen deren Wiederholung oder Umarbeitung, ist auch dieser Aufwand zusätzlich zu vergüten, soweit senseory die Änderung nicht wegen eines von ihr zu vertretenden Mangels vornehmen muss.
8 Preise, Fremdkosten und Zusatzleistungen
8.1 Alle Preise verstehen sich in Euro und, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise. Umsatzsteuer wird in der gesetzlich geschuldeten Höhe verrechnet; besteht eine gesetzliche Umsatzsteuerbefreiung, wird darauf in der Rechnung hingewiesen.
8.2 Pauschalhonorare decken ausschließlich den vereinbarten Leistungsumfang ab. Zusatzleistungen werden nach dem im Angebot vereinbarten Stundensatz oder aufgrund eines ergänzenden Angebots verrechnet.
8.3 Werbebudgets, Media-Kosten, Produktionskosten, Stockmaterialien, Musik- und Bildlizenzen, Domains, Hosting, Plugins, Software, Reisekosten und sonstige Leistungen Dritter sind nur dann im Honorar enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
8.4 Kostenpflichtige Fremdleistungen werden grundsätzlich erst nach Freigabe beauftragt. Soweit möglich, werden Plattform-, Hosting- oder Werbekonten im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber:innen geführt.
8.5 senseory kann im Angebot angemessene Anzahlungen, monatliche Abrechnungen oder Teilzahlungen nach Projektfortschritt vorsehen. Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat darf senseory angemessene monatliche Teilrechnungen über bereits erbrachte Leistungen und angefallene Fremdkosten legen.
8.6 Erforderliche Reise- und Aufenthaltskosten werden nur verrechnet, wenn dies vorab vereinbart wurde.
9 Rechnungslegung und Zahlungsverzug
9.1 Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch übermittelt und sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
9.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Zusätzlich kann senseory die gesetzliche Pauschale für Betreibungskosten sowie darüber hinausgehende notwendige und zweckentsprechende Betreibungs- und Rechtsverfolgungskosten verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
9.3 Nach erfolgloser Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist darf senseory laufende Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aussetzen. Die dadurch verursachte Verschiebung von Terminen geht nicht zulasten von senseory.
9.4 Eine Aufrechnung durch Auftraggeber:innen ist nur mit von senseory anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
10 Projektunterbrechung, Abbestellung und Annahmeverzug
10.1 Verzögert sich ein Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung der Auftraggeber:innen um mehr als zehn Werktage, darf senseory reservierte Kapazitäten anderweitig vergeben und das Projekt nach Verfügbarkeit neu einplanen.
10.2 Unterbleibt die Leistungsausführung aus Gründen, die der Sphäre der Auftraggeber:innen zuzurechnen sind, insbesondere durch Abbestellung, fehlende Mitwirkung oder Nichtannahme, gelten die gesetzlichen Entgeltfolgen, insbesondere § 1168 ABGB.
10.3 In diesem Fall sind jedenfalls bereits erbrachte Leistungen, nicht stornierbare Fremdkosten und der nach den gesetzlichen Regeln verbleibende Vergütungsanspruch zu bezahlen. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung freigewordener Kapazitäten werden nach Maßgabe des Gesetzes berücksichtigt.
10.4 Für Workshops, Content Days, Foto- oder Videotermine und andere reservierte Termine können im Angebot gesonderte Storno- und Umbuchungsbedingungen vereinbart werden. Fehlt eine solche Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10.5 Bei Wiederaufnahme eines länger unterbrochenen Projekts dürfen Termine, technische Rahmenbedingungen und noch offene Honorare an die aktuelle Situation angepasst werden. Änderungen werden vor Fortsetzung abgestimmt.
11 Laufende Leistungen und Vertragsbeendigung
11.1 Für monatliche Betreuung, Retainer, Kampagnenbegleitung, Wartung oder sonstige laufende Leistungen gelten die im Angebot vereinbarten Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen.
11.2 Ist weder eine bestimmte Vertragsdauer noch eine abweichende Kündigungsfrist vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform ordentlich gekündigt werden.
11.3 Ein Vertrag mit vereinbarter Mindest- oder Fixlaufzeit kann während dieser Laufzeit nur gekündigt werden, wenn dies individuell vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.4 Ein wichtiger Grund liegt für senseory insbesondere vor, wenn Auftraggeber:innen trotz Mahnung und angemessener Nachfrist wesentliche Zahlungen oder Mitwirkungspflichten nicht erfüllen, rechtswidrige Weisungen erteilen oder das notwendige Vertrauensverhältnis schwerwiegend beeinträchtigen.
11.5 Bis zum Wirksamwerden der Beendigung erbrachte Leistungen, verbindlich beauftragte Fremdleistungen und sonstige offene Ansprüche sind zu vergüten. Nutzungsrechte gehen nur im Umfang der vollständigen Zahlung über.
12 Dritte, Plattformen und technische Dienste
12.1 senseory darf fachlich geeignete Subunternehmer:innen und Erfüllungsgehilf:innen einsetzen, soweit keine ausdrücklich vereinbarte persönliche Leistungspflicht entgegensteht. senseory bleibt für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
12.2 Für die Beauftragung kostenpflichtiger Drittleistungen im Namen oder auf Rechnung der Auftraggeber:innen ist deren vorherige Freigabe erforderlich. Vollmachten werden nur im jeweils notwendigen Umfang erteilt.
12.3 Für Dienste und Inhalte Dritter gelten ergänzend deren Vertrags-, Lizenz-, Nutzungs- und Datenschutzbedingungen. Auftraggeber:innen sind für die Einhaltung jener Bedingungen verantwortlich, die unmittelbar für ihre eigenen Konten oder Verträge gelten.
12.4 senseory haftet nicht für Verfügbarkeit, Funktion, Sperren, Richtlinien-, Preis- oder Algorithmusänderungen, Reichweitenbegrenzungen oder technische Störungen externer Plattformen und Dienste, soweit diese nicht von senseory verursacht wurden. Die Pflicht zur sorgfältigen Auswahl und vertragsgemäßen Bedienung bleibt unberührt.
12.5 Werbekonten, Domains, Hosting- und Analysezugänge sollen, soweit möglich und sinnvoll, im Eigentums- und Administrationsbereich der Auftraggeber:innen eingerichtet werden. Auftraggeber:innen bleiben für Zahlungsdaten, Eigentumsnachweise und zentrale Administratorrechte verantwortlich.
13 Urheberrecht und Nutzungsrechte
13.1 Urheberrechte und sonstige geistige Schutzrechte an den von senseory oder ihren Erfüllungsgehilf:innen geschaffenen Arbeitsergebnissen verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhaber:innen. Übertragen oder eingeräumt werden ausschließlich die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte.
13.2 Vorbestehende Materialien, Methoden, Frameworks, Vorlagen, Checklisten, interne Arbeitsunterlagen, Prompt-Strukturen, Know-how und allgemein einsetzbare Bestandteile von senseory bleiben von einer Rechteeinräumung ausgenommen.
13.3 Nach vollständiger Bezahlung erhalten Auftraggeber:innen an den finalen, freigegebenen Arbeitsergebnissen eine einfache Werknutzungsbewilligung in dem Umfang, der für den im Auftrag vereinbarten Zweck und die vereinbarten Kanäle erforderlich ist. Soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, gilt sie zeitlich und räumlich unbeschränkt für die eigene Unternehmenskommunikation der Auftraggeber:innen.
13.4 Auftraggeber:innen dürfen finale Arbeitsergebnisse für den vereinbarten Zweck technisch anpassen, formatieren und durch eigene Dienstleister:innen einsetzen lassen. Inhaltliche Bearbeitungen dürfen weder Urheberpersönlichkeitsrechte verletzen noch entgegenstehende Drittlizenzen oder den vereinbarten Zweck überschreiten.
13.5 Exklusive Rechte, eine Übertragung an Dritte außerhalb der beauftragten Dienstleister:innen, Unterlizenzierung, Weiterverkauf, Verwendung als Vorlage für fremde Unternehmen oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
13.6 Für Stockmaterialien, Schriften, Musik, Software, Plugins, Templates und sonstige Drittbestandteile gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen. senseory weist auf erkennbare wesentliche Einschränkungen hin; eine weitergehende Lizenz kann zusätzliche Kosten auslösen.
13.7 Offene Arbeits-, Projekt- und Quelldateien, Rohmaterial, nicht ausgewählte Entwürfe, interne Notizen, Dokumentationen oder technische Entwicklungsumgebungen sind nur herauszugeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
13.8 Nicht beauftragte Präsentationen, Pitches, Konzepte, Strategien, Ideen und Entwürfe dürfen ohne vorherige Zustimmung von senseory weder genutzt noch an Dritte weitergegeben werden. Die Bezahlung eines Präsentationshonorars allein bewirkt keine darüber hinausgehende Rechteeinräumung.
13.9 Eine Nennung der Auftraggeber:innen oder Darstellung öffentlich veröffentlichter Arbeitsergebnisse als Referenz erfolgt nur aufgrund einer gesonderten Zustimmung oder wenn dies im Auftrag ausdrücklich vereinbart wurde. Vertrauliche Informationen werden nicht offengelegt.
13.10 Werden KI-gestützte Werkzeuge als Hilfsmittel eingesetzt, kann die urheber- oder leistungsschutzrechtliche Schutzfähigkeit einzelner Ergebnisse eingeschränkt oder ungeklärt sein. Exklusivität, Schutzfähigkeit und das Ausbleiben ähnlicher Ergebnisse Dritter werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und rechtlich möglich ist.
14 Rechtliche Verantwortung für Inhalte
14.1 senseory erbringt Marketing-, Kommunikations-, Analyse- und Beratungsleistungen, jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Eine rechtliche Prüfung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich durch entsprechend qualifizierte Dritte beauftragt wurde.
14.2 Auftraggeber:innen sind insbesondere für die rechtliche Zulässigkeit ihres Geschäftsmodells, ihrer Produkte und Leistungen, Preise, Rabatte, Gewinnspiele, Werbeaussagen, Testimonials, Umwelt- und Gesundheitsclaims, Kennzeichnungspflichten, Impressums- und Datenschutztexte, Consent-Prozesse und branchenspezifischen Vorgaben verantwortlich.
14.3 Auftraggeber:innen gewährleisten, dass die von ihnen bereitgestellten oder verbindlich vorgegebenen Texte, Bilder, Videos, Musikstücke, Logos, Marken, Daten, Testimonials und sonstigen Materialien rechtmäßig genutzt und bearbeitet werden dürfen und erforderliche Einwilligungen vorliegen.
14.4 senseory weist im Rahmen ihrer fachlichen Tätigkeit auf klar erkennbare rechtliche Risiken hin, führt jedoch ohne gesonderten Auftrag keine umfassende Rechtsprüfung, Markenrecherche oder Prüfung von Rechten Dritter durch.
14.5 Werden senseory oder ihre Erfüllungsgehilf:innen wegen rechtswidriger, von Auftraggeber:innen bereitgestellter oder verbindlich vorgegebener Inhalte oder Weisungen von Dritten in Anspruch genommen, halten die Auftraggeber:innen senseory im gesetzlich zulässigen Umfang schad- und klaglos. Dies gilt nicht, soweit senseory den Anspruch selbst schuldhaft verursacht oder erhöht hat. senseory informiert über solche Ansprüche unverzüglich und gibt ohne Zustimmung der Auftraggeber:innen kein Anerkenntnis ab, soweit nicht eine sofortige Handlung zur Schadensminderung erforderlich ist.
15 Vertraulichkeit
15.1 Beide Parteien behandeln alle als vertraulich bezeichneten oder ihrer Natur nach erkennbar vertraulichen geschäftlichen, technischen und strategischen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung.
15.2 Nicht als vertraulich gelten Informationen, die ohne Vertragsverstoß öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, bereits nachweislich bekannt waren oder unabhängig entwickelt wurden.
15.3 Die Weitergabe an Mitarbeitende, Subunternehmer:innen, Berater:innen und sonstige Erfüllungsgehilf:innen ist zulässig, soweit sie die Information zur Vertragsdurchführung benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Gesetzliche und behördliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
15.4 Die Vertraulichkeitspflicht gilt drei Jahre nach Vertragsende fort. Für Geschäftsgeheimnisse gilt sie so lange, wie die Information nach den gesetzlichen Voraussetzungen als Geschäftsgeheimnis geschützt ist.
16 Datenschutz
16.1 Beide Parteien verarbeiten personenbezogene Daten in eigener Verantwortung nach den anwendbaren Datenschutzbestimmungen, soweit nicht eine Auftragsverarbeitung vorliegt.
16.2 Verarbeitet senseory personenbezogene Daten im Auftrag der Auftraggeber:innen, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Deren Regelungen gehen für die Auftragsverarbeitung diesen AGB vor.
16.3 Auftraggeber:innen sind für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung, die erforderlichen Informationen an betroffene Personen, Rechtsgrundlagen, Einwilligungen und Weisungen verantwortlich. senseory darf erkennbar rechtswidrige Weisungen ablehnen und weist auf entsprechende Bedenken hin.
16.4 Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch senseory als Verantwortliche ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf https://senseory.at.
17 Gewährleistung
17.1 senseory gewährleistet, dass ihre Leistungen bei Übergabe oder Bereitstellung dem individuell vereinbarten Leistungsumfang entsprechen. Rein subjektive Geschmacksfragen begründen keinen Mangel, wenn die Leistung dem freigegebenen Briefing und den fachlichen Standards entspricht.
17.2 Auftraggeber:innen prüfen übergebene oder zugänglich gemachte Leistungen unverzüglich. Erkennbare Mängel sind innerhalb von zehn Werktagen nach Übergabe oder Bereitstellung, verdeckte Mängel innerhalb von zehn Werktagen nach Entdeckung, jeweils nachvollziehbar in Textform zu rügen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 UGB, bleiben unberührt, soweit sie anwendbar sind.
17.3 Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln ist senseory zunächst Gelegenheit zur Verbesserung oder – soweit sachgerecht – zum Austausch innerhalb angemessener Frist zu geben. Auftraggeber:innen ermöglichen die zur Prüfung und Behebung erforderlichen Zugriffe und Mitwirkung.
17.4 Soweit gesetzlich zulässig, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Übergabe der jeweiligen Leistung. Die Vermutung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen eines Mangels bei Übergabe ist von den Auftraggeber:innen nachzuweisen.
17.5 Keine Gewährleistungsansprüche bestehen für Beeinträchtigungen, die nach Übergabe durch Änderungen der Auftraggeber:innen oder Dritter, unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung, nicht umgesetzte Empfehlungen, geänderte Plattform- oder Systemvoraussetzungen oder andere nicht von senseory zu vertretende Umstände verursacht wurden.
18 Haftung
18.1 senseory haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Personenschäden und sonstige Fälle, in denen die Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.
18.2 Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist von den Auftraggeber:innen zu beweisen, soweit gesetzlich zulässig. Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, Subunternehmer:innen und sonstigen Erfüllungsgehilf:innen von senseory.
18.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden, Reputationsschäden und Ansprüche Dritter ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit bleibt die Haftung für den vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Schaden bestehen.
18.4 Soweit gesetzlich zulässig und kein Vorsatz vorliegt, ist die Haftung der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert des konkret schadenverursachenden Einzelauftrags begrenzt. Bei laufenden Leistungen entspricht die Grenze den in den letzten sechs Monaten vor dem Schadensereignis für die betroffene Leistung bezahlten Nettohonoraren.
18.5 Bei Datenverlust haftet senseory nur für den angemessenen Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer und aktueller Datensicherung durch die Auftraggeber:innen entstanden wäre.
18.6 senseory haftet nicht für ausbleibende Marketing- oder Werbeergebnisse und nicht für Schäden aus Drittplattformen, externen Systemen oder Weisungen der Auftraggeber:innen, soweit senseory diese nicht schuldhaft verursacht hat.
18.7 Schadenersatzansprüche sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger:in, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren ab dem schädigenden Ereignis, gerichtlich geltend zu machen, soweit gesetzlich zulässig.
19 Übergabe, Aufbewahrung und Datensicherung
19.1 Vereinbarte finale Dateien, Zugangsinformationen und Dokumentationen werden nach Fertigstellung und nach Maßgabe des Vertrags übergeben. Die Freischaltung oder Übertragung von Nutzungsrechten kann bis zur vollständigen Zahlung zurückbehalten werden.
19.2 Soweit keine längere Aufbewahrung vereinbart oder gesetzlich erforderlich ist, ist senseory nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, Rohdaten, Entwürfe, Sicherungskopien oder Projektumgebungen länger als sechs Monate nach Projektende aufzubewahren.
19.3 Auftraggeber:innen sind nach Übergabe für die dauerhafte Sicherung ihrer finalen Dateien, Konten, Zugangsdaten und Website-Daten verantwortlich. Eine laufende Wartung, Archivierung oder Datensicherung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde.
19.4 Personenbezogene Daten werden nach den gesetzlichen Vorgaben und einer allfälligen Auftragsverarbeitungsvereinbarung zurückgegeben oder gelöscht; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
20 Schlussbestimmungen
20.1 Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
20.2 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird – soweit gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von senseory vereinbart.
20.3 Erfüllungsort ist, soweit nicht die Natur der Leistung oder eine individuelle Vereinbarung einen anderen Ort erfordert, der Sitz von senseory.
20.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Eine geltungserhaltende Reduktion zulasten der Auftraggeber:innen ist damit nicht vereinbart.
20.5 Vertragsänderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Gesetzlich zwingende Formvorschriften und der Vorrang individuell ausgehandelter Vereinbarungen bleiben unberührt.